Simultaneum seit 1701

Nachdem Christoph von Seinsheim 1555 die Reformation in Erlach einführte, wurde die Bevölkerung und die Dorfkirche lutherisch. Mit der Übernahme der Dorfherrschaft durch die katholischen Schwarzenberger und die Neubesiedlung der durch Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg öden Hofstellen wächst die katholische Gemeinde in Erlach wieder, so dass Fürst Ferdinand von Schwarzenberg im Jahre 1701 das Simultaneum für die Dorfkirche einrichten ließ.

Als Simultankirche, auch Simultaneum, bezeichnet man einen von mehreren christlichen Konfessionen in konfessioneller Parität gemeinsam genutzten Sakralbau.

Das Benutzungsrecht der Kirche – das nach der Erklärung zum Simultaneum 1701 ja beiden Konfessionen gleichberechtigt zustand – gab wiederholt Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen der Konfessionen, die Aktenordner füllen. Während die Protestanten der Meinung waren, die St. Johannis Kirche sei ihre Pfarrkirche und die Katholiken hätten bei der Benutzung um Erlaubnis zu fragen, versuchten die Katholiken wiederholt ihr Nutzungsrecht gerichtlich genauer feststellen zu lassen.

Der „Stiegenstreit“

Eines von vielen Beispielen ist der sogenannte „Stiegenstreit“. Die Katholiken erstatteten am 15. März 1862 eine „Attentatsanzeige wegen Mißbrauchs des Benutzungsrechts“. Anlass war die Erneuerung der Treppe zur Empore, die von der evangelischen Kirchengemeinde entfernt und erneuert wurde, ohne vorher die Katholiken zu fragen.

Schon seit Jahren war es dringendes Bedürfniß an die Stelle der besagten alten Stiege eine neue anzubringen, in dem jene zum Theil ganz ausgetreten zum Theil nur noch mit halben Tritten versehen, ja so schadhaft war, daß bejährte Männer bei feuchten Wetter nicht selten die Stiege herunterfielen und weitere Unfälle der ernsteren Art zu befürchten waren.

Erklärung der evangelischen Kirchengemeinde zum „Stiegenstreit“ 1862

Das königliche Bezirksgericht Würzburg weist die Anzeige am 5. Mai 1862 ab. Daraufhin gehen die Katholiken in Berufung und erreichen im Urteil vom 8. Februar 1868 einen Vergleich.

Katholische Schlosskapelle

In der kleinen Schlosskapelle fanden nur katholische Werktagsgottesdienste und Andachten statt, die katholischen Sonntags­gottesdienste, zelebriert von Ordensgeistlichen (Kapuziner, Franziskaner, Jesuiten), in der Simultankirche. Aufgrund ständiger Streitigkeiten zwischen den Konfessionen bauten die Katholiken die Schlosskapelle 1913/14 zu ihrem eigentlichen religiösen Mittelpunkt aus und nutzten die Simultankirche seitdem nur noch gelegentlich.