Zur Frage, wann die Erlacher Bürger ihre Anlegenheiten als politisch selbständige Gemeinde regeln durften, schreibt Stadtarchivar Peter Wesselowsky:

Erlach hatte, wie viele andere Dörfer, schon früh eine bürgerliche Beteiligung am gemeindlichen Leben. Das zeigen lückenlos Urkunden seit 1594, welche sich im Stadtarchiv Ochsenfurt befinden. So führt das Gerichtsbuch von 1602 Bürger mit Namen auf, mit beratenden Funktionen, aber auch besonderen Aufgaben, wie: Steinsetzer. Das war die wichtige Aufgabe, Grenzsteine zu setzen und zu kontrollieren. Siehe beigefügten Auszug aus dem Gerichtsbuch von 1602. 1594 beginnen die vorhandenen Urkunden. Der Bürgermeister war in vielen Entscheidungen an Vorgaben der Herrschaft gebunden, entsprechend hieß er:  Schultheiß. Erste grundsätzliche Änderungen kamen mit der Französischen Revolution und Napoleon. Im Rahmen der Säkularisation und der Reformen für das Königreich Bayern durch Montgelas wurde auch der Staatsaufbau reformiert. Aber immer noch waren die Standesherren, zu denen auch die Seinsheim und Schwarzenberg gehörten, an der Umsetzung staatlicher Aufgaben privilegiert beteiligt. So war seit 1.10.1848  das Schwarzenbergsche Herrschaftsgericht in Marktbreit u. a. auch für Erlach zuständig. Zum 1. 10. 1857 wurde es zum Landgericht 1. Klasse aufgestuft.

Die Revolution von 1848 führte zwar eine stärkere Beteiligung der Bürger an der Selbstverwaltung herbei. Letztlich brachte aber erst das „Selbstverwaltungsgesetz vom 22. Mai 1919“ den Gemeinden als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Selbstverwaltung nach Maßgabe der Gesetze. Darauf beruht auch bis heute noch die Ablegung des Eides der gewählten Vertreter als Gemeinde- oder Stadtrat, wie auch als Bürgermeister/in. So kann man bei der Bewertung der selbständigen Gemeinde erst 1919 als Zeitpunkt der kommunalen Selbstverwaltung angeben. Aber, wie erwähnt, gab es schon jahrhundertelang mehr oder weniger erfolgreiche Bemühungen der Bürgerschaft, in Abstimmung mit der jeweiligen Herrschaft, das Geschehen und die Geschicke der Gemeinde zu gestalten.

Für Erlach könnte man sagen. Seit Jahrhunderten, spätestens seit 1592 nachgewiesen, entscheidende Mitwirkung bei der Gemeindeverwaltung. Selbständig, im Rahmen der klassischen kommunalen Selbstverwaltung seit 1919.

Peter Wesselowsky, 30.08.2020

Auszug aus dem Gerichtsbuch von 1602